Der Prozess beginnt damit, dass die Patientin oder der Patient Unterlagen über den sicheren Antragsbereich übermittelt. In dieser Phase wird keine medizinische Entscheidung getroffen; die Arbeit besteht darin, die Akte lesbar und vollständig zu machen. Das Koordinationsteam prüft die Unterlagen, erkennt unleserliche oder veraltete Befunde und teilt mit, was fehlt. Wird dieser Schritt übersprungen, erfolgt die Beurteilung auf unvollständiger Grundlage.
In der zweiten Phase geht die Akte an Ärztinnen und Ärzte des jeweiligen Fachgebiets. Das Ergebnis kann dreierlei sein: geeignet, zusätzliche Untersuchungen erforderlich, oder nicht geeignet. Auch das dritte Ergebnis klar mitzuteilen, ist eine berufliche Pflicht; ein deutliches "nicht geeignet" verhindert unnötige Kosten und falsche Hoffnungen.
Bei Eignung wird ein schriftlicher Plan erstellt: vorgeschlagene Behandlung, voraussichtliche Dauer, Aufenthaltslänge, aufgeschlüsselte Kosten und Empfehlung zur Nachsorge. Die Entscheidung liegt dann bei der Patientin oder dem Patienten. Ohne schriftlichen Plan werden keine Reisedokumente vorbereitet, denn ohne ihn lassen sich weder Zeit noch Budget realistisch festlegen.
Die Phase nach der Behandlung wird oft unterschätzt. Entlassungsbrief, Details des Eingriffs, Angaben zu Medikamenten und Materialien sowie das empfohlene Nachsorgeprogramm sollten verständlich übergeben werden. Damit die eigene Ärztin oder der eigene Arzt übernehmen kann, sollten diese Unterlagen übersetzt und geordnet aufbewahrt werden.