Der Wert einer kardiologischen Ferneinschätzung hängt davon ab, wie messbar die übermittelten Befunde sind. "Herzinsuffizienz" allein gibt keine Richtung; entscheidend sind definierte, numerische Daten wie die linksventrikuläre Ejektionsfraktion, der Schweregrad einer Klappenstenose oder -insuffizienz, Art und Häufigkeit einer Rhythmusstörung sowie die durch Angiografie dargestellte Koronaranatomie.
Die Akte sollte den vollständigen Text des Echokardiografiebefunds, gegebenenfalls Angiografiebilder und -bericht, EKG-Aufzeichnungen, Holter-Ergebnisse, Belastungstest oder Myokardperfusionsuntersuchung, aktuelle Laborwerte und eine Medikamentenliste mit Dosierungen enthalten. Bei Herzschrittmacher oder ICD sind zusätzlich der Geräteausweis und der letzte Kontrollbericht erforderlich.
Auch die Auswirkung der Beschwerden auf den Alltag ist ein klinischer Befund. Wie viele Stockwerke Sie steigen können, nach wie vielen Metern Sie in der Ebene stehen bleiben müssen, ob Sie nachts mit Atemnot erwachen und ob die Beine anschwellen, bestimmt die funktionelle Klasse und die Reisetauglichkeit.
Die Flugsicherheit ist ein eigenes Thema. Ein kürzlich erlittener Herzinfarkt, instabile Angina, eine unkontrollierte Rhythmusstörung, fortgeschrittene Herzinsuffizienz oder die frühe Phase nach einem Eingriff können einen Langstreckenflug riskant machen. Diese Einschätzung trifft die behandelnde Kardiologin oder der behandelnde Kardiologe.